Neue Brille? Wann die Krankenkasse dafür zahlt

Kassengestell

Als Ihr verlässlicher Augenoptiker in Magdeburg, möchten wir von Augenoptik Diederichs Ihnen das Thema Kostenübernahme für Brillen durch die Krankenkasse näherbringen.
Es gibt drei Hauptfälle, in denen Ihre Brille von der Krankenkasse übernommen wird:

  • bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien,
  • bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und
  • wenn Ihre Sehkraft unter maximal 30 % liegt.

Für Minderjährige ist die Brille in den meisten Fällen eine Kassenleistung.
Früher, vor 2003, wurde jede Brille von der Krankenkasse bezahlt. Heute jedoch erfolgt die Kostenübernahme bei Erwachsenen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise muss die Sehleistung so stark eingeschränkt sein, dass alltägliche Tätigkeiten ohne Brille nicht mehr sicher ausgeführt werden können. Gesetzliche Krankenkassen wie z.B. die TK, Barmer oder AOK übernehmen nur die Kosten für Brillengläser und nicht für den Brillenrahmen. Diese Kassen zahlen feste Beträge für Standardgläser. Die Kosten für das Brillengestell und höherwertige Gläser müssen in den meisten Fällen selbst getragen werden.

Ab welcher Dioptrienzahl zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Brille in den folgenden Fällen:

  • Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten über 6,25 Dioptrien
  • Bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten über 4,25 Dioptrien
  • Bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Sehhilfen nur eine Sehfähigkeit von unter 30 % ermöglicht

Auch bei Augenverletzungen oder -erkrankungen, die eine Sehhilfe aus medizinischen Gründen erforderlich machen, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung ist ein Brillenrezept vom Augenarzt. In der Regel wird die Kostenübernahme jedoch nur für Einstärkengläser gewährt. Gleitsichtbrillen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Neue Brille? Wann die Krankenkasse dafür zahlt

Als Ihr verlässlicher Augenoptiker in Magdeburg, möchten wir von Augenoptik Diederichs Ihnen das Thema Kostenübernahme für Brillen durch die Krankenkasse näherbringen. Es gibt drei Hauptfäll, in denen Ihre Brille von der Krankenkasse übernommen wird: bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und wenn Ihre Sehkraft unter maximal 30 % liegt. Für Minderjährige ist die Brille in den meisten Fällen eine Kassenleistung.

Früher, vor 2003, wurde jede Brille von der Krankenkasse bezahlt. Heute jedoch erfolgt die Kostenübernahme bei Erwachsenen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise muss die Sehleistung so stark eingeschränkt sein, dass alltägliche Tätigkeiten ohne Brille nicht mehr sicher ausgeführt werden können. Gesetzliche Krankenkassen wie z.B. die TK, Barmer oder AOK übernehmen nur die Kosten für Brillengläser und nicht für den Brillenrahmen. Diese Kassen zahlen feste Beträge für Standardgläser. Die Kosten für das Brillengestell und höherwertige Gläser müssen in den meisten Fällen selbst getragen werden.

Ab welcher Dioptrienzahl zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Brille in den folgenden Fällen:

  • Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten über 6,25 Dioptrien
  • Bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten über 4,25 Dioptrien
  • Bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Sehhilfen nur eine Sehfähigkeit von unter 30 % ermöglicht

Auch bei Augenverletzungen oder -erkrankungen, die eine Sehhilfe aus medizinischen Gründen erforderlich machen, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung ist ein Brillenrezept vom Augenarzt. In der Regel wird die Kostenübernahme jedoch nur für Einstärkengläser gewährt. Gleitsichtbrillen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wann werden Brillen für Kinder von der Krankenkasse bezahlt?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille, vorausgesetzt es liegt ein Rezept vor. Kinder unter 14 Jahren erhalten bei Verlust oder Defekten innerhalb von drei Monaten nach Rezeptausstellung eine neue Brille von der Krankenkasse. Bei Veränderungen in den Korrektionswerten benötigen sie eine neue Verordnung. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren können zum Optiker gehen, um ihre Sehwerte neu bestimmen zu lassen. Solange sie schulpflichtig sind, finanziert die Krankenkasse auch Sportbrillen.

Wie erhalten Sie eine Brille auf Rezept?

Um eine Brille von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, benötigen Sie eine Verordnung vom Augenarzt. Hier ist der Ablauf im Detail:

  1. Termin beim Augenarzt vereinbaren und einen Sehtest durchführen lassen. Diese Untersuchung ist eine Kassenleistung und somit kostenlos.
  2. Der Augenarzt stellt ein Brillenrezept mit den notwendigen Korrektionswerten aus.
  3. Mit diesem Rezept besuchen Sie uns bei Augenoptik Diederichs in Magdeburg. Wir helfen Ihnen, die passende Brille auszuwählen und sie perfekt anzupassen.
  4. Der Festzuschuss der Krankenkasse wird vom Gesamtpreis abgezogen. Sie tragen nur die Kosten für das Brillengestell und eventuelle Zusatzleistungen wie Entspiegelung.
  5. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Krankenkasse, sodass Sie sich um nichts weiter sorgen müssen.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Brille?

Der Zuschuss der Krankenkasse hängt von Art der Fehlsichtigkeit, der Dioptrienzahl und der Ausführung der Gläser ab. Die festen Beträge wurden vom GKV-Spitzenverband im Rahmen eines Festbetragsverzeichnisses für Sehhilfen festgelegt. Diese Beträge variieren je nach Sehhilfe und liegen zwischen 16 Euro für Einstärkengläser bis zu 190 Euro für Gleitsichtgläser pro Glas.

Werden auch Kontaktlinsen von der Krankenkasse übernommen?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen zunächst die Kosten für formstabile Kontaktlinsen. Sollte eine Unverträglichkeit dieser Linsen bestehen, ist ein Wechsel zu weichen Linsen möglich, jedoch bedarf dies einer besonderen Begründung und eines Trageversuchs mit den formstabilen Linsen. Zudem ist, aufgrund medizinischer Vorgaben, die zusätzliche Verschreibung von Brillengläsern möglich.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine neue Brille?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine neue Brille, wenn sich Ihre Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Möchten Sie lediglich aus ästhetischen Gründen ein neues Modell, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei einem Defekt der Brille, kann ein Zuschuss für die Reparatur oder Neuanschaffung beantragt werden.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen

Private Krankenkassen bieten andere Regelungen als gesetzliche Krankenversicherungen. Bei diesen gibt es die Möglichkeit einer Brillenzusatzversicherung. Abhängig von Ihrem Tarif erhalten Sie alle zwei Jahre eine neue Brille oder neue Gläser, oder auch vor Ablauf dieser Frist bei Verschlechterung der Sehfähigkeit. Die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Versicherung und Tarif.

Wir von Augenoptik Diederichs stehen Ihnen für all Ihre Fragen und Anliegen rund um Ihre Sehhilfen zur Verfügung. Besuchen Sie uns in Magdeburg und lassen Sie sich von unserem kompetenten Team beraten.


Augenoptik Diederichs
Ihr verlässlicher Partner für bestes Sehen in Magdeburg.